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Betonsanierung

VI. Eigenüberwachung

Die Anforderungen an die Eigenüberwachung für die verschiedenen Instandsetzungssysteme sind den Angebotsunterlagen sowie den vereinbarten Regelwerken, z.B. Richtlinie SIB des DAfStb oder den ZTV-SIB des Bundesministers für Verkehr, zu entnehmen.

Die Überwachungsstellen, beispielsweise anerkannte Güteschutzgemeinschaften, können darüber hinausgehende Festlegungen treffen, die in den jeweiligen Überwachungsbestimmungen festgelegt sind.

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